Das neue Prostitutionsschutzgesetz im Joy
Zum Stichtag 1. Juli 2017 ist das neue Prostitutionsschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Auch auf Angebote, Events und Bestimmte Profile im Joy wirkt sich das jetzt aus:
https://www.joyclub.de/hilfe/4071.prostituiertenschutzgesetz_und_joyclub.html
Der JOYclub steht für freie Liebe und ist eine Community für Menschen, die lustvoll leben möchten. Daher ist der JOYclub nicht mehr der passende Ort für das Angebot und die Nachfrage von sexuellen Dienstleistungen. Entgeltliche sexuelle Dienstleistungen werden wir vor dem Hintergrund des Prostituiertenschutzgesetzes generell nicht mehr abbilden.
Werte wie Ehrlichkeit, Respekt und Harmonie stehen für uns nicht im Einklang mit den wirtschaftlichen Aspekten und teilweise zweifelhaften Nebeneffekten, die das Thema käufliche Lust mit sich bringt. Die Einhaltung der umfangreichen Vorgaben des neuen Gesetzes (beispielsweise die regelmäßigen Genehmigungs- und Beratungsnachweise für Prostituierte oder genehmigungspflichtige Partykonzepte mit Prostitutionsangebot) ist im JOYclub zudem nicht überprüfbar. Auch einem durch die strengen Vorgaben des Gesetzes eventuell entstehenden “Schattenmarkt” möchten wir keine Plattform bieten.
Wen betreffen die Änderungen?
Die Änderungen betreffen all diejenigen, die erotische Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Callgirls oder (unberührbare) Dominas handelt. Ausschlaggebend ist das Fließen von Geld. Klassische Wellnessangebote ohne erotische Dienstleistungen, Weiterbildungen und Workshops sind ausgenommen.
Insbesondere sind diese gewerblichen Eintragsarten betroffen:
Finanzielle-Interessen-Profile
Finanzielle Interessen
Escortservice
Käufliche Liebe
Taschengeld
Domina
Massagen
Unternehmens-Profile
Nachtclubs
FKK- & Saunaclubs
Escort-Agenturen
SM-Studios
Werte wie Ehrlichkeit, Respekt und Harmonie stehen für uns nicht im Einklang mit den wirtschaftlichen Aspekten und teilweise zweifelhaften Nebeneffekten, die das Thema käufliche Lust mit sich bringt. Die Einhaltung der umfangreichen Vorgaben des neuen Gesetzes (beispielsweise die regelmäßigen Genehmigungs- und Beratungsnachweise für Prostituierte oder genehmigungspflichtige Partykonzepte mit Prostitutionsangebot) ist im JOYclub zudem nicht überprüfbar. Auch einem durch die strengen Vorgaben des Gesetzes eventuell entstehenden “Schattenmarkt” möchten wir keine Plattform bieten.
Wen betreffen die Änderungen?
Die Änderungen betreffen all diejenigen, die erotische Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Callgirls oder (unberührbare) Dominas handelt. Ausschlaggebend ist das Fließen von Geld. Klassische Wellnessangebote ohne erotische Dienstleistungen, Weiterbildungen und Workshops sind ausgenommen.
Insbesondere sind diese gewerblichen Eintragsarten betroffen:
Finanzielle-Interessen-Profile
Finanzielle Interessen
Escortservice
Käufliche Liebe
Taschengeld
Domina
Massagen
Unternehmens-Profile
Nachtclubs
FKK- & Saunaclubs
Escort-Agenturen
SM-Studios
Gemäß den Joyregeln ist eine Diskussion zu den Regelungen und Entscheidungen des Joyclub in Threads untersagt. Wer also dazu diskutieren will, kann das bitte über eine Links nur für Mitglieder tun.
Was möchte ich nun hier dann mit dem Thread?
Ich möchte fragen, wie das neue Prostitutionsschutzgesetz Euch betrifft?
Wie gehen die Anbieter von professionellen Dienstleistungen, die jetzt unter die Definition Sexuelle Dienstleistungen fallen, zukünftig damit um?
Ich bin auf Eure Antworten und Beitäge gespannt!
Heartdiver