Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Junges Tantra ❤️‍🔥
605 Mitglieder
zur Gruppe
Tantra
7525 Mitglieder
zum Thema
Kann man im Joy auch die große Liebe finden?25
Mich würde interessieren ob jemand seine große Liebe hier im Joy…
zum Thema
SM Möbel & SM Zimmer - Tipps?21
Wie wir festgestellt haben, ist der Markt der SM Möbel noch nicht…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Das neue Prostitutionsschutzgesetz im Joy

********er75 Mann
6.736 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Das neue Prostitutionsschutzgesetz im Joy
Zum Stichtag 1. Juli 2017 ist das neue Prostitutionsschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten.
Auch auf Angebote, Events und Bestimmte Profile im Joy wirkt sich das jetzt aus:
https://www.joyclub.de/hilfe/4071.prostituiertenschutzgesetz_und_joyclub.html
Der JOYclub steht für freie Liebe und ist eine Community für Menschen, die lustvoll leben möchten. Daher ist der JOYclub nicht mehr der passende Ort für das Angebot und die Nachfrage von sexuellen Dienstleistungen. Entgeltliche sexuelle Dienstleistungen werden wir vor dem Hintergrund des Prostituiertenschutzgesetzes generell nicht mehr abbilden.

Werte wie Ehrlichkeit, Respekt und Harmonie stehen für uns nicht im Einklang mit den wirtschaftlichen Aspekten und teilweise zweifelhaften Nebeneffekten, die das Thema käufliche Lust mit sich bringt. Die Einhaltung der umfangreichen Vorgaben des neuen Gesetzes (beispielsweise die regelmäßigen Genehmigungs- und Beratungsnachweise für Prostituierte oder genehmigungspflichtige Partykonzepte mit Prostitutionsangebot) ist im JOYclub zudem nicht überprüfbar. Auch einem durch die strengen Vorgaben des Gesetzes eventuell entstehenden “Schattenmarkt” möchten wir keine Plattform bieten.


Wen betreffen die Änderungen?

Die Änderungen betreffen all diejenigen, die erotische Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Callgirls oder (unberührbare) Dominas handelt. Ausschlaggebend ist das Fließen von Geld. Klassische Wellnessangebote ohne erotische Dienstleistungen, Weiterbildungen und Workshops sind ausgenommen.

Insbesondere sind diese gewerblichen Eintragsarten betroffen:

Finanzielle-Interessen-Profile

Finanzielle Interessen
Escortservice
Käufliche Liebe
Taschengeld
Domina
Massagen
Unternehmens-Profile

Nachtclubs
FKK- & Saunaclubs
Escort-Agenturen
SM-Studios

Gemäß den Joyregeln ist eine Diskussion zu den Regelungen und Entscheidungen des Joyclub in Threads untersagt. Wer also dazu diskutieren will, kann das bitte über eine Links nur für Mitglieder tun.

Was möchte ich nun hier dann mit dem Thread?

Ich möchte fragen, wie das neue Prostitutionsschutzgesetz Euch betrifft?

Wie gehen die Anbieter von professionellen Dienstleistungen, die jetzt unter die Definition Sexuelle Dienstleistungen fallen, zukünftig damit um?

Ich bin auf Eure Antworten und Beitäge gespannt!

Heartdiver
*herz**tauch*
****era Frau
1.451 Beiträge
Darüber hab ich noch gar nicht nachgedacht
Ist es eigtl eine sexuelle Dienstleistung, wenn ich personalisierte erotische und explizit pornographische Literatur in Auftrag schreibe?
Das kann man ja bei mir buchen z.b zum Jahrestag oder um dem Partner bisher verschwiegene sexuelle Wünsche zu beichten
********er75 Mann
6.736 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Davon ist nicht auszugehen. Erotische Literatur fällt nicht unter das Prostitutionsschutzgesetz. *g*
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
Da ich mich nicht als Prostituierte anmelden wollte, biete ich eben keine sexuellen Dienstleistungen mehr an.
***xy Frau
4.605 Beiträge
Ich werde der Empfehlung der Sexarbeiterorhsnisationen folgen und mich registrieren... für alle der über 10 000 deutschen Kommunen... mit den Künstlernamen Alice Schwarzer *lach*

Trixy
... schon aus Solidarität mit den Betroffenen Frauen
**********reme2 Frau
1 Beitrag
Lomi Lomi
Da fall ich dann wohl drunter... *hm*

... das eine massage berührt ist ja sinn der sache ... dass berührung gleich sex ist ist nicht aus den köpfen rauszukriegen..( es ist sogar noch geiler ).... mehr Bewusstheit die Herrschaften! !!!
********er75 Mann
6.736 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Massagen fallen nur darunter, wenn sie sexuelle Dienstleistungen beinhalten.
@heartdiver
Massagen fallen darunter, wenn dabei der Intimbereich mit massiert wird.
Also eine Ganzkörpermassage, die tatsächlich den ganzen Körper berührt, fällt wohl darunter - auch wenn sie keine sexuelle Dienstleistung ist!

Also werde ich mich als Prostituierter bei den Behörden anmelden müssen und mein professionelles Profil im Joyclub schließen.
Ob ich mein privates auch schließen werde, weil ich die Art und Weise, wie der JC im Zusammenhang mit dem Gesetz mit seinen Mitgliedern umgeht nicht akzeptieren kann, weiß ich noch nicht.
********er75 Mann
6.736 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Aktuelle Änderung der Spielregeln des Joy:

04. Juli 2017
Tabu: Finanziellen Interessen

Vor dem Hintergrund des neuen Prostituiertenschutzgesetzes und den damit einhergehenden Unklarheiten, ist der JOYclub nicht länger der passende Ort für das Angebot und die Nachfrage von sexuellen Dienstleistungen. Deshalb haben wir unsere Spielregeln um folgendes Tabu ergänzt:

Der JOYclub steht für freie Liebe und ist eine Community für Menschen, die lustvoll leben möchten. Daher ist der JOYclub nicht der passende Ort für das Angebot und die Nachfrage von sexuellen Dienstleistungen. Entsprechende Inhalte oder Profile, die entgeltlichen Sex anbieten, werden entfernt. Dies kann auch nachträglich erfolgen, sofern eindeutige finanzielle Interessen aus der Profilbeschreibung, aus Beschwerden über ClubMails oder Chats, Postings in den Foren oder anderswo bekannt werden.

Hinweis: Für derartige Profile und Inhalte, die bis zum 01.07.2017 bereits existierten, besteht ein vorübergehender Bestandsschutz bis Dezember 2017.
Siehe: https://www.joyclub.de/hilfe/2955.spielregeln.html#finanzielle_interessen_kaeufliche_liebe_wli

Weitere Informationen sind in der Hilfe zusammengefasst: https://www.joyclub.de/hilfe/4071.prostituiertenschutzgesetz_und_joyclub.html
********er75 Mann
6.736 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@shiva_tanzt
*******anzt:
@*******ver
Massagen fallen darunter, wenn dabei der Intimbereich mit massiert wird.
Also eine Ganzkörpermassage, die tatsächlich den ganzen Körper berührt, fällt wohl darunter - auch wenn sie keine sexuelle Dienstleistung ist!
Definiton von sexuellen Dienstleistungen im Prostitutionsschutzgesetz.
Schön zusammengefasst bei https://www.prostituiertensc … infos-fuer-sexarbeiterinnen/ :
Laut §2 des ProstSchG sind Prostituierte Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
Mit dem Begriff „Sexuelle Dienstleistung“ wird der Gegenstand des Prostitutionsgewerbes beschrieben. Erfasst sind alle sexuellen Handlungen, die gegen Entgelt vorgenommen werden. Umfasst sind damit alle üblicherweise der Prostitution zugerechneten Formen sexueller Handlungen gegen Entgelt einschließlich sexualbezogener sadistischer oder masochistischer Handlungen, unabhängig davon, ob es dabei zu körperlichen Berührungen oder zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs zwischen den beteiligten Personen kommt. Nicht alle dieser unter den Begriff der sexuellen Dienstleistung fallenden Erscheinungsformen werden im allgemeinen oder milieutypischen Sprachgebrauch durchgängig als „Prostitution“ bewertet. Für die Zwecke dieses Gesetzes und dieser Begründung werden die Ausdrücke „sexuelle Dienstleistung“ und „Prostitution“ gleichbedeutend verwendet.

Der Begriff der „sexuellen Handlung“ ist beispielsweise durch das Strafgesetzbuch eine eingeführte Begriffsbildung, die daher keiner näheren gesetzlichen Definition bedarf.

Ob Du es als sexuelle Dienstleistung ansiehst oder nicht, ist für den Gesetzgeber, die Ordnungsämter, die Polizei und die Gerichte egal. Dort zählt die Definition im Gesetzestext.
Und gemäß der Definition im Gesetztestext sind Massagen mit gezielter/vorsätzlicher Berührung der Genitalien sexuelle Dienstleistungen.

Dass das Gesetz hier keine Interpretationsspielräume lässt zeigt dieser Teil der Definition:
...einschließlich sexualbezogener sadistischer oder masochistischer Handlungen, unabhängig davon, ob es dabei zu körperlichen Berührungen oder zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs zwischen den beteiligten Personen kommt.

****era Frau
1.451 Beiträge
Trixi
danke für den fantastischen Lacher 😆
***xy Frau
4.605 Beiträge
Ich meine es aber ganz ernst und finde, daß jede Frau mit politischem Bewußtsein sich aus Solidarität registrieren lassen sollte.

Trixy
****era Frau
1.451 Beiträge
Ja ich meinte auch den Künstlernamen ☺️
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
ob frau alice da die beine still hällt ?
warum hat der verein donna carmen nicht vorgeschlagen nicht eben diesen namen(donna carmen ) zu nehmen, sondern, den von ihn "gehassten" ?
ich denke frau a wird sich das verbitten und dagegen vorgehen. ob das nun der sache hilft ?
ich mag diese dame auch nicht, aber es gibt grenzen
********er75 Mann
6.736 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Guten Morgen!
Gestern Abend erhielt ich ein Mail des Joy Supports.
Danach kann ich gute Nachrichten überbringen:
Tantra-Angebote stellen im Rahmen der Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes im JOYclub einen Sonderfall dar.

Auch wenn Tantra-Massagen vom Gesetzgeber als sexuelle Dienstleistungen betrachtet werden, erachten wir im JOYclub diese als Bereicherung der Community, die sich dem Ziel verschrieben hat, lustvoll zu leben. Daher werden wir diesen (nur) in der Eintragsart der Tantra-Studios weiterhin bei uns einen Platz bieten.

Jedes Tantra-Studio ist jedoch angehalten, sich selbst mit den Konsequenzen des neuen Gesetzes auseinanderzusetzen und die entsprechenden Voraussetzungen einzuhalten.

Wie deine Mitglieder sich als Studio anmelden können, erfahren sie in unserer Hilfe: https://www.joyclub.de/hilfe/3008.clubs_co.html#wie_kann_ich_ein_gewerbliches_profil_in_clubs_co_eintragen_wli

In der Gruppe Massagen hat ein Threadteilnehmer die Support-Antwort auf die Frage nach Wellnes-Massagen und ihren zukünftigen Platz im Joy gepostet:
Wellness-Massagen, in deren Rahmen keine sexuellen Dienstleistungen erbracht werden, sind konform mit den Regeln im JOYclub. Ob der Gesetzgeber in solchen Veranstaltungen ein Problem sieht, wird sich erst noch zeigen müssen. Eine Rechtsberatung zu diesem Thema können und dürfen wir leider nicht anbieten.

Falls du deine Massagen weiter anbieten möchtest, ist dazu ein Wechsel der Profilart nötig, da es die Profilart "Massagen" ab 2018 nicht mehr geben wird.
Als Alternativen würden sich die Profilarten "Tantra-Studio" oder "Unternehmen" allgemein (falls du kein eigenes Studio nutzt) anbieten.

Hinweis: Bei den beiden genannten Profilarten handelt es sich um Unternehmensprofile.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zu Unternehmensprofilen im JOYclub zusammengestellt. Für Rückfragen stehen wir gern jederzeit zur Verfügung.

Zu den Kosten:
Unternehmensaccounts sind kostenlose Plus-Accounts. Die Beiträge entsprechen denen eines verifizierten Paar-Accounts (nachdem das Profil positiv geprüft wurde). Detaillierte Informationen zur Mitgliedschaft findest du hier:
Mitgliedschaft

Benötigte Daten und Verifikation:
Grundsätzlich erwarten wir bei einem Unternehmensaccount die Angabe einer möglichst vollständigen Geschäftsadresse (Straße, PLZ, Ort, gegebenenfalls Land, Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den entsprechenden Feldern des Profils). Ebenso ist die Angabe eines Links sinnvoll (insbesondere für "Online-Unternehmen" wie Shops). In diesem Fall bitte auch auf den Backlink achten.

Zur Verifikation von Unternehmensaccounts benötigen wir einen Gewerbenachweis, also entweder einen Handelsregistereintrag oder die entsprechende Anmeldung beim Ordnungsamt des Unternehmenssitzes. Außerdem müssen uns der Geschäftsführer (bei einer GmbH) beziehungsweise Inhaber des Unternehmens (bei einem Gewerbebetrieb) namentlich genannt werden. Gemäß §5 TMG besteht für gewerbliche Anbieter auch eine Impressumspflicht, auf die wir hiermit bereits hinweisen wollen.

Werbung:
Möglichkeiten der Werbung bestehen über das Profil selbst (Angabe der Unternehmensdaten (Adresse) sowie Verlinkung der eigenen Homepage, detaillierte Beschreibung der Produkte & Leistungen, Erstellen von Profil-Homepages, Einstellen entsprechender Fotos & Videos etc.) und gegebenenfalls über das Einstellen entsprechender Veranstaltungen in unseren Veranstaltungskalender und den Beitritt in entsprechende Gruppen.

Nicht erlaubt ist eine "aktive" Werbung bei unseren Mitgliedern per ClubMail (dies werten wir als Spam), im Chat oder auf vergleichbaren Wegen.

Das Profil:
Neben dem Infotext (Unternehmenskonzept) sind außerdem einige aussagekräftige Fotos in das Hauptalbum des Profils hochzuladen. Mindestens 2 unterschiedliche und aussagekräftige Fotos sind hier gefordert. Davon darf gerne eines das Unternehmenslogo sein.

Datenschutz:
Selbstverständlich werden wir alle Informationen vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandeln. Details dazu findest du hier: Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir Unternehmen ohne ein aussagekräftiges Profil und/oder die entsprechende Anzahl Fotos im Hauptalbum wieder auf die Profilart eines normalen Mitgliedes umstellen und das Profil sowie unter Umständen Fotos ablehnen müssen.

Umschreibung:
Grundsätzlich können wir ein bestehendes "Privat-Profil" auch auf einen Unternehmensaccount umschreiben. Für diesen Fall ist aber bitte Folgendes zu beachten:

• Der bestehende Profiltext geht technisch bedingt verloren. Es empfiehlt sich also, gegebenenfalls diesen Text vorher zu kopieren.

• Der Profiltext muss auf den Zweck des Profils (unternehmerisch) ausgerichtet sein.

• Unternehmensprofile sind öffentliche Profile – das heißt auch durch nicht angemeldete Mitglieder zu "sehen".

Es ist erlaubt, sowohl ein Privat-Profil als auch ein Unternehmensprofil zu haben. Um ein weiteres Profil anzumelden, musst du dich lediglich aus dem JOYclub ausloggen und dann durch Klick auf "Als Individualist oder Unternehmen anmelden" einen neuen Account mit den entsprechenden Angaben in der passenden Kategorie (Veranstalter, Swingerclub etc.) eröffnen.
Somit gibt es auch für professionelle Tantra-Massage-Angebote und Studios eine Zukunft im Joy.
Die entsprechenden Massage-Profile müssen nur auf Tantra-Studio oder Unternehmen umgestellt werden, hier hilft aber der Support gerne weiter.
Wie die Infos zu den Wellnes-Massagen zeigt, wird es zukünftig den Profiltyp Massagen nicht mehr geben.
Ich wünsche Euch allen einen sonnigen Start in den Tag!
********rted Frau
999 Beiträge
Hobbyprostitution von Hausfrauen
Ich habe nirgends dazu etwas gefunden und frage mich, ob ich, wenn ich es eher als Hobby betreibe, für das andere dann auch einen Energieausgleich erbringen, es dann auch unter dieses Gesetz fällt...

Ich habe sowohl persönlich als auch energetisch so gar keine Lust mich zu registrieren...

*schiefguck*
********er75 Mann
6.736 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Laut Gesetz gibt es keine Hobbyprostitution. Es wird immer von gewerblicher Prostitution ausgegangen. Somit muss sich jeder/jede registrieren, die sexuelle Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes erbringt und dafür Geld oder einen Geldwerten Vorteil erhält.
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
nix mehr mit "Hobby" oder "Taschengeld..."
Wer Geld für erotisches nimmt, ist ein/e Prostituiert /e er
und hat sich als solche anzumelden...mit allen Konsequenzen....
********er75 Mann
6.736 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Hier der Link zur Stellungnahme des TMV vom Juli 2017 zum Prostituiertenschutzgesetz:
http://www.tantramassage-verband.de/aktuelles/
*******a84 Mann
22 Beiträge
Hier geht es dem Gesetzgeber, so hoffe ich zumindest, nicht nur um finanzielle Interessen, sondern auch um den Schutz der Kunden und die Seriosität der Angebote. Auch andere Dinge darf man ja nicht einfach so gegen Geld machen, obwohl man sie privat aus Freundschaft durchaus machen könnte : Fahrschulstunden geben, Haare schneiden, operieren, usw. Die Gefahren bei sexuellen Handlungen sind in Abhängigkeit der einzelnen "Leistung" vielleicht gering, aber das kann ein Gesetz nicht einzeln auseinderhalten. Also gilt es generell. Bei Freundschaft haftet jeder für sich selbst, bei Geld der Unternehmer.
Übrigens : Sobald Geld fließt, hat man als Kunde einen Gewährleistungsanspruch. Selbst wenn man es privat, nebenbei, als Hobby, aus Freude, für Taschengeld macht. 😁
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.